Wusstest du, dass etwa 10% aller in Deutschland lebenden Menschen keine Wahl haben, also nicht wählen dürfen, weil sie keinen deutschen Pass besitzen? Der Hashtag #keine Wahl erhitzt in Anbetracht der bevorstehenden Bundestagswahl im September die Gemüter. Während die einen voll hinter der engen Auslegung des Grundgesetzes stehen, sehen andere einen krassen Widerspruch. Auf welcher Seite stehst du? Stimme am Ende des Artikels ab!

In Artikel 20 des Grundgesetzes heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.” Doch was beziehungsweise wer ist damit eigentlich gemeint? Laut einem Urteil aus dem Jahr 1990 spricht das Bundesverfassungsgericht in diesem Punkt ganz eindeutig vom „deutschen Volk”. Heißt im Umkehrschluss: Wer hierzulande nur geduldet ist und über keinen deutschen Pass verfügt, darf nicht wählen — selbst wenn diejenigen in Deutschland das Licht der Welt erblickten und niemals das Land verließen.

Widerspruch sorgt für Diskussionen

Aus Sicht von Verfassungsrechtler und Ex-Humboldt-Universitätspräsident Hans Meyer ist diese Auslegung unverständlich und nicht zeitgemäß, wie er laut tagesschau.de deutlich machte: „Es gibt einen vernünftigen Grund zu sagen, dass Leute, die voll integriert sind, hier leben, arbeiten, ihre Steuern zahlen und dem deutschen Recht unterworfen sind, dass die genauso wahlberechtigt sind wie deutsche Staatsangehörige.” Zumal viele Experten längst einen krassen Widerspruch ausgemacht haben: Seit 1996 dürfen nämlich Ausländer aus EU-Ländern durchaus bei Kommunalwahlen vor die Urne treten. Fakt ist jedoch, dass circa 10 Prozent der in Deutschland Lebenden keine Wahl haben, darunter 160.000 Menschen, die hier nur geduldet sind.

Contra #keine Wahl: Diese Kommentare zielen darauf ab, dass sich etwas ändern muss!

Pro #keine Wahl: Geht es nach diesen Tweets, haben Menschen ohne deutschen Pass weiterhin keine Wahl!

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